2G Plus Regel

Webmaster/ Februar 8, 2022/ Informationen

Die folgenden Regelungen gelten ab dem 13. Januar 2022.

Eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske ist beim Betretten einer Sportstätte zu tragen.Während Ihres Trainings darf die Maske abgelegt werden.

Für alle Sparten gilt: Sport darf nur mit einem 2G-Plus-Nachweis ausgeübt werden (vollständig geimpft oder genesen + ein negatives Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle, das nicht älter als 24 Stunden sein darf) wobei der Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion, die mittels PCR-Test festgestellt wurde, genesen sind.

Kinder & Jugendliche bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet. Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis jeweils erforderlich. Ab 16. Geburtstag gelten Jugendliche nicht mehr als immunisiert. Soweit sie jedoch Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich. Begleitpersonen müssen bei Indoor-Sportaktivitäten der Kindern über einen 2G-Nachweis verfügen.