Corona Inzidenzstufe 1

Webmaster/ Juni 17, 2021/ Informationen

Was nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung erlaubt ist:

  • Draussen und drinnen (städt. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen) ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, negativem Testnachweis oder dem Nachweis einer Immunisierung und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig.
  • Zusätzlich ist in geschlossenen Räumen nun auch hoch intensives Ausdauertraining  mit bis zu 15 Personen, negativem Testnachweis oder dem Nachweis einer Immunisierung und Mindestabstand möglich, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind.

Was eine Immunisierung bedeutet:

  • man hat ein Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 und die letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgte oder
  • ein Genesenennachweis vorliegt, wobei der Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin.

Aktuelle Hinweise unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html