Kontaktsport Info

Webmaster/ Juni 18, 2020/ Informationen

Hier die neuesten Informationen des Sportamtes.

die aktualisierte Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht ab Montag, den 15. Juni 2020 weitere Öffnungen im Sport vor.
 

Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:

  • Einhaltung geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
  • Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)
  • Steuerung des Zutritts
  • Durchlüftung der städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen beim Sport
Der nicht-kontaktfreie Sport ist auch in städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen wieder im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen für Gruppen von bis zu zehn Personen gestattet.
Im Freien kann Kontaktsport auf städtischen Sportplätzen in Gruppen von bis zu 30 Personen stattfinden.
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen zulässig.
Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/innen muss in jedem Fall durch Datenerfassung für die Dauer von 4 Wochen sichergestellt werden.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Die jeweils geltende Fassung der CoronaSchVO ist eigenverantwortlich einzuhalten.